AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-Sicherheitsdienstleistungen

1. Gegenstand

1.1

Gegenstand dieses Auftrags bilden verschiedene Dienstleistungen mit Schwerpunkt Informatik, welches die Trufflepig IT-Forensics GmbH (nachfolgend „Trufflepig" genannt) dem Auftraggeber an einem zu vereinbarenden Ort erbringt und welche nach dem Aufwand der Trufflepig verrechnet werden. Die Dienstleistungen werden insbesondere im Bereich IT-Sicherheit erbracht.

1.2

Die Aufgabenstellung, die Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung(en), die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, die geplante Terminplanung, der voraussichtliche Aufwand sowie die Verantwortlichkeiten sowie die Beratungspreise bzw. Pauschalpreise für den jeweiligen Einsatz werden in einem separaten Auftragsdokument schriftlich festgehalten bzw. das Auftragsdokument wird von Trufflepig erstellt und vom Auftraggeber schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt.

2. Auftragserteilung

2.1

Durch schriftliche Bestätigung des Auftrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Unterzeichnung des separaten Auftragsdokuments und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt der Auftraggeber Trufflepig zur Erbringung der im Auftragsdokument definierten Dienstleistungen unter den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Bestimmungen. Das Auftragsverhältnis wird mit Bestätigung bzw. Gegenzeichnung des Auftragsdokuments und der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber begründet.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1

Der Leistungsumfang des Auftrags von Trufflepig wird im separaten Auftragsdokument definiert.

3.2

Der definierte Leistungsumfang wird durch Mitarbeiter von Trufflepig oder von Trufflepig beauftragten Dritten gem. dem definierten Auftrag erbracht.

3.3

Trufflepig ist grundsätzlich berechtigt, nach vorheriger schriftlicher (E-Mail ausreichend) Zustimmung des Auftraggebers zur Ausführung der Auftrags fachkundige Dritte beizuziehen.

3.4

Die Arbeitszeit der für die Leistungserbringung definierten Mitarbeiter von Trufflepig beträgt regelmäßig acht Stunden pro Arbeitstag. Sofern die Arbeitszeiten nicht im Rahmen des Auftrags anders definiert wurden, sind diese regelmäßig Montags bis Freitags zwischen 8 und 18 Uhr mit einer Mittagspause von einer Stunde durchzuführen.

3.5

Trufflepig ist bemüht, kann aber nicht garantieren, dass die im Auftrag aufgeführten Mitarbeiter oder Dritten für die Gesamtdauer des Auftrags die Dienstleistungen für den Auftraggeber persönlich erbringen. Trufflepig behält sich vor, den bzw. die Mitarbeiter(in) durch entsprechende qualifizierte Mitarbeiter bzw. Dritte zu ersetzen.

3.6

Trufflepig wird die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter oder Dritten, sofern der Auftraggeber keine Pauschale wünscht, durch einen vom Auftraggeber zu unterzeichnenden Arbeitsnachweis belegen. Fahrten vom Wohnort zum Arbeitgeber werden mit einem verringerten Stundensatz zzgl. der tatsächlich angefallenen Ausgaben für Anfahrt und Unterbringung verrechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Sofern im Auftragsdokument nicht anders vereinbart, werden die Dienstleistungen von Trufflepig nach Aufwand halbstundengenau bzw. tagesgenau abgerechnet. Dabei gelten die jeweiligen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages gültigen Stunden- bzw. Tagessätze der Trufflepig, welche dem Auftraggeber bekannt sind und mit einem gesonderten Dokument im Vorfeld der Beauftragung mitgeteilt werden.

4.2

Sofern kein abweichender Zahlungszeitraum vereinbart wurde, wird der Aufwand der Dienstleistungen monatlich von Trufflepig in Rechnung gestellt. Rechnungen der Trufflepig sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen fällig.

4.3

Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtungen insbesondere unter Ziff. 5, so ist der hieraus entstehende Mehraufwand vom Auftraggeber zusätzlich zu entschädigen nach den vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages gültigen Stundensätze von Trufflepig oder zu den im separaten Auftrag hierzu vereinbarten Tarifen.

4.4

Der Auftraggeber und Trufflepig vereinbaren, dass lediglich unstrittige bzw. gerichtlich festgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von Trufflepig aufgerechnet werden können.

4.5

Trufflepig hat Anspruch auf die Erstattung tatsächlicher angefallener Auslagen und direkter Kosten, die im Zusammenhang mit den im Auftragsdokument zu erbringenden Dienstleistungen entstanden sind, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, externer Recherchen, Kopier- und Kurierkosten (zusammenfassend als „Expenses" bezeichnet).

Im Rahmen der Reisekosten wird jeder gefahrene Kilometer pauschal mit EUR 0,50 pro Kilometer berechnet. Flug- und Bahnreisen werden in der Economy-Class durchgeführt. Sofern nicht anders vereinbart sind Hotelübernachtungen der Kategorie 4 Sterne oder geringer als 4 Sterne ersatzfähig. Angefallene auftragsbezogene Reisezeit wird in der Preisliste geregelt und in der Regel zu 50% als Arbeitszeit abgerechnet.

5. Leistungsumfang Auftraggeber

5.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen allgemeinen sowie im Auftragsdokument definierten speziellen Mitwirkungspflichten in vollem Maße zu entsprechen.

Dies beinhaltet insbesondere, dass der Auftraggeber Trufflepig kostenlos alle vorhandenen Informationen, Einrichtungen sowie auch die sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der im Auftrag vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung stellt, soweit dadurch nicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden.

Der Auftraggeber stellt Trufflepig einen ausreichenden Zugriff auf einer dem Auftrag entsprechenden und zeitlich verfügbaren Systemumgebung sicher.

Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuwirken durch Erteilung von Arbeitsanweisungen, Überwachung und Kontrolle der Dienstleistungen, Durchführung von allfälligen Zwischenprüfungen und Treffen von Zwischenentscheidungen. Diese Pflichten werden, soweit im Vorfeld absehbar, im Auftragsdokument spezifiziert und definiert.

5.2

Bei Bedarf gewährt der Auftraggeber den Mitarbeitern der Trufflepig Zugang zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers, welche für die Erfüllung des Auftrags benutzt werden müssen.

5.3

Der Auftraggeber nennt eine Kontaktperson als Ansprechpartner für den gesamten Auftrag. Dieser Ansprechpartner sollte über die notwendigen Befugnisse und Befähigungen verfügen, um Trufflepig als Ansprechpartner weiterzuhelfen.

5.4

Der Auftraggeber stellt, sofern verfügbar, Dokumentationen von Ausnahmezuständen und Fehlermeldungen der Trufflepig zur Verfügung.

5.5

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Trufflepig bei Fehlersuche und Fehlerbehebung zu unterstützen.

5.6

Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen

6.1

Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf den Auftrag sowie sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen (insbesondere Urheberrechte und andere Immaterialgüterrechte), welche bei der Erbringung von Dienstleistungen unter diesem Auftrag durch Trufflepig, deren Mitarbeiter oder nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragter Dritter allein oder in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder von Trufflepig beigezogenen Dritten entwickelt worden sind, stehen im alleinigen Eigentum von Trufflepig oder einem von Trufflepig schriftlich bezeichneten Dritten und können von diesem beliebig verwertet werden.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1

Trufflepig gewährleistet, dass die von Trufflepig geschuldeten Dienstleistungen entsprechend den allgemeinen anerkannten Industrie-Standards erbracht werden. Eine weitergehende Garantie oder Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2

Trufflepig haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von Trufflepig gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen.

Jede Haftung von Trufflepig oder von durch Trufflepig beigezogenen Dritten für weitergehende unmittelbare oder mittelbare Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Trufflepig haftet keinesfalls für den Schaden oder Verlust von Dokumenten, die vom Auftraggeber im Rahmen dieses Auftrags zur Verfügung gestellt werden.

Es ist Aufgabe des Auftraggebers, sicherzustellen, dass entsprechende Backup-Kopien vorhanden sind.

7.3

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Trufflepig zu schützen und auf erstes Anfordern von Trufflepig völlig schadlos zu halten gegenüber Ansprüchen Dritter, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen von Trufflepig gem. dem Auftrag oder gem. der Anweisungen des Auftraggebers ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, sämtliche Kosten für Rechtsberatung und rechtliche Verteidigung von Trufflepig in einen Fall der Inanspruchname eines Dritten vollständig zu tragen.

8. Schutz der Trufflepig-Mitarbeiter/Dritter

Die Abwerbung bzw. Anstellung von Mitarbeitern von Trufflepig durch Auftraggeber oder mit ihm verbundene Gesellschaften oder die Vertragsbeziehung von Auftraggeber oder mit ihm verbundene Gesellschaften zu Dienstleistern von Trufflepig während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung bedarf der vorangegangenen schriftlichen Zustimmung von Trufflepig.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe eines Netto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 50.000 Euro pro Einzelfall unter Vorbehalt des Nachforderungsrechts für den weiteren nachgewiesenen Schaden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung fällig und befreit nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtung.

9. Datenschutz

9.1

Durch Inkrafttreten dieses Auftrages werden beide Parteien Zugang zu vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen der jeweils anderen Partei erhalten. Diese Informationen werden im Folgenden als „vertrauliche Informationen" bezeichnet. Nicht vertraulich sind Informationen, welche

  • ein Teil einer Veröffentlichung sind; oder
  • schon im vorherigen Besitz der einen Partei waren und von der anderen Partei weder mittelbar noch unmittelbar erworben wurden; oder
  • unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden.

9.2

Auftraggeber und Trufflepig vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Auftrags und nach dessen Ablauf alle vertraulichen Informationen des Vertragspartners schützen und insbesondere keinem Dritten gegenüber zugänglich machen werden.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftrags zu verwenden und sorgfältig darauf zu achten, dass sie nicht an Unberechtigte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden.

9.3

Sofern sich Trufflepig in einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, geht die separate Geheimhaltungserklärung dieser Ziff. 9 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trufflepig bzw. jeglicher anderweitig getroffenen Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, vor und ist bindend.

10. Datenzugriff

10.1

Bei Arbeiten, welche auf der IT-Infrastruktur des Auftraggebers stattfinden, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass darauf die von Trufflepig benötigten Tools installiert sind bzw. von Trufflepig installiert werden können und der Zugriff auf die entsprechenden Zielsysteme/Daten berechtigt und konfiguriert ist. Sollten im Rahmen dieses Auftrags Arbeiten auf Trufflepig-eigenen PCs mit direkter Verbindung zu Rechnern des Auftraggebers durchgeführt werden, müssen sämtliche Maßnahmen beider Parteien zur Verhinderung von unberechtigten Zugriffen auf die Rechensysteme des Auftraggebers und Trufflepig vorab schriftlich definiert werden.

11. Änderungen

11.1

Während der Durchführung der nach dem Auftrag geschuldeten Dienstleistung können beide Vertragsparteien jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen.

11.2

Beeinflusst eine solche Änderung die im Auftrag definierte Dienstleistung durch Trufflepig, informiert Trufflepig den Auftraggeber über die Dauer und Kosten einer detaillierten Definierung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen. Darauf hat der Auftraggeber die Änderung schriftlich zu bestätigen.

11.3

Sollte dem Änderungsvorschlag durch Trufflepig nicht entsprochen werden, so läuft der ursprüngliche Auftrag unverändert weiter.

12. Schlussbestimmungen

12.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gemeinsam mit dem gesonderten Auftragsdokument abschließend sämtliche anwendbaren Bestimmungen für die durch Trufflepig zu erbringende Dienstleistung. Mündliche Absprachen sind nicht erfolgt und sind lediglich nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

12.2

Die Parteien können den Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit beenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis zum Vertragsende vordefinierten Leistungen abzunehmen bzw. zu vergüten.

Erfolgt die Beendigung durch den Auftraggeber zur Unzeit, so ist der Auftraggeber gegenüber Trufflepig zum Ersatz des sich hieraus ergebenden Schadens verpflichtet.

12.3

Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Trufflepig können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei abgetreten werden.

12.4

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrags als nichtig oder unwirksam angesehen werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.

12.5

Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Gerichts eine gütliche Einigung anzustreben.

12.6

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, sofern rechtlich zulässig, München.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohngerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterwirft. Der Auftrag untersteht der Rechtsanwendung der Bundesrepublik Deutschland.

Gültig ab 28.02.2023